asr: Ein wichtiger Reisebegleiter: Der asr – Allianz selbständiger Reiseunternehmen – rät, vor der Buchung einer Pauschalreise auf einen gültigen Sicherungsschein zu achten
Berlin, 04. März 2024 (KC) – Risiko-Minimierung durch das richtige Reisepaket: Der asr – Verband des touristischen Mittelstands – weist Reisende auf die Bedeutung des Sicherungsscheins für einen Rundum-Sorglos-Urlaub hin, sollten sie sich für eine Pauschalreise entscheiden. „Viele Kunden wissen gar nicht, was sich genau dahinter verbirgt“, beobachtet asr-Präsidentin Anke Budde, die seit 2005 in der Reisebranche tätig ist und seit 2009 ein eigenes Reisebüro führt. „Obwohl es den Sicherungsschein bereits seit fast 30 Jahren gibt, wird er immer wieder mit der Reiserücktrittsversicherung verwechselt. Dabei greift der Sicherungsschein im Falle der Insolvenz eines Reiseveranstalters. Voraussetzung ist, dass eine Pauschalreise gebucht wurde, die dem EU-Recht unterliegt.“
Eine vielfältige Auswahl, individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, inkludierte Transfers und das Recht auf Abhilfe, sollte im Urlaub etwas nicht so wie gebucht vorgefunden werden, gehören zu den vielen Vorteilen einer Pauschalreise, wie auch die umfassende Absicherung. Seit dem 25. November 2015 verpflichtet die EU-Richtlinie alle Reiseveranstalter, die ihre Reisen in den EU-Mitgliedsstaaten anbieten, von Kunden erhaltene Zahlungen für eine Pauschalreise abzusichern.
Die asr-Präsidentin rät Reisenden, sich bei ihrer Planung nicht nur am Reisepreis zu orientieren. „Gerade bei ausländischen Veranstaltern werden die gesetzlichen Anforderungen der EU-Pauschalreiserichtlinie nicht immer erfüllt“, warnt sie. „Dadurch können dem Reisenden massive Nachteile entstehe, da er keinerlei Schutz vor Insolvenz hat.“ Geht vor Ort etwas schief, hat der Verbraucher zudem seinen Gerichtsstand im Ausland.
Durch den Sicherungsschein dagegen werden zusätzliche Kosten, die bei der Insolvenz des Reiseveranstalters entstehen – zum Beispiel für zusätzliche Hotelübernachtungen oder für ein neues Rückflugticket – durch das Versicherungsunternehmen erstattet. „Es ist daher sinnvoll, das Dokument sorgfältig aufzubewahren und idealerweise mit den restlichen Reiseunterlagen mitzuführen“, so Anke Budde. Wie erkenne ich jedoch die Richtigkeit des Sicherungsscheins für eine Pauschalreise? „Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, mit der auf dem Dokument angegebenen Versicherung in Kontakt zu treten“, empfiehlt die Reise-Expertin. „Diese überprüft dann, ob unter der Nummer der Versicherungspolice tatsächlich eine entsprechende Versicherung besteht.“
Über asr:
Die Allianz selbständiger Reiseunternehmen ((https://asr-berlin.de) vertritt seit 1976 als strikt unabhängiger Bundesverband die Interessen von mittelständischen Reisebüros und Reiseveranstaltern. Ziel des Verbands ist, eine möglichst große Vielfalt von Reisemittlern und Reiseveranstaltern auf dem Markt zu erhalten. Die Bandbreite von Umsätzen und Beschäftigungszahlen der inhabergeprägten, von großen Reisekonzernen unabhängigen Mitgliedsunternehmen variiert. Neben den jährlichen Mitgliederversammlungen veranstaltet der asr Tagungen und Seminare zu aktuellen Themen und arbeitet an branchenrelevanten Projekten. Unterstützt wird der asr Bundesverband e.V. von außerordentlichen und fördernden Mitgliedern aus der Tourismusbranche.
Nähere Informationen auf der neu gestalteten Website des asr unter www.asr-berlin.de.
Für Rückfragen:
Marion Krimmer Anke Budde
KRIMMER CONSULTING asr Allianz selbständiger Reiseunternehmen –
Tel. +49 (0)176 – 622 97 200 Bundesverband e.V.
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